Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks überprüfte die Verfügungen nach §502 Copyright Act mit Hilfe der Kommentare zahlreicher Amici Curiae, die als Nichtparteien dem Gericht ihre Rechtsauffassungen unterbreiteten.
Das Urteil in Sachen Perfect 10, Inc. et al. v. Google Inc., Az. 06-55406, vom 3. Dezember 2007 bestätigt eine fehlerhafte Beweislastverteilung im Untergericht: Google muss die Anwendbarkeit der Fair Use-Ausnahme vom Urheberrechtsverstoß sowie des entlastenden Digital Millennium Copyright Act beweisen.
Das Urteil erörtert ausführlich, wieso die Darstellung der kleinformatigen Bilder eine Urheberrechtsverletzung, die durch Fair Use entschuldigt wird, und die Verlinkung zu Bildern im Originalformat auf Fremdservern keinen Copyright-Verstoß bedeutet, doch im Untergericht weitergeprüft werden muss.
Dabei erklärt es auch die Auffassung, dass ein Bild auf dem PC-Monitor eine Ablichtung darstellen kann. Bei den In-Line-verknüpften Bildern auf fremden Servern produziert Google kein Bild, sondern lediglich urheberrechtsvereinbare HTML-Anweisungen. Google Perfect Google Amazon Copyright Cache In-Line Linking