Beim Politblog soll beispielsweise deutsches Urheberrecht auf ein in den USA angesiedeltes Blog anwendbar sein. Offensichtlich sollen dort wie auch bei anderen aus Deutschland in den USA eingerichteten Blogs Verfasser aus Deutschland mitwirken. Ob es sinnvoll ist, sich wie Hassprediger zu verhalten, die aus Deutschland Blogs in den USA führen?
Wenn die USA eins nicht mögen, ist es Ein-sich-in-den-USA-Verstecken vor der eigenen Rechtsordnung. Das dürfte für Internetangebote genauso gelten wie bei der Kapitalflucht oder Steuerhinterziehung. Zudem haben amerikanische Suchmaschinenkonzerne kaum Hemmungen, ausländische Dissidenten fremden Staaten offenzulegen.
Andererseits bedeutet der Verkauf einer Internet-Präsenz - wenn er kein Scheingeschäft, Sham, darstellt, - an einen US-Ansässigen, dass sie uneingeschränkt dem US-Recht unterliegt, mit allen Vor- und Nachteilen. Politikerbeleidigung bedeutet hier kein Haftungsrisiko, und anonyme Beiträge sind verfassungsgeschützt.