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Sonntag, den 16. Dez. 2007

Internet-Standort Deutschland  

.   Dass Deutschland als Standort für Internet-Veröffentlichungen ausgedient hat, ist angesichts einiger extremer - vor allem hamburger - Entscheidungen und der restriktiven Denic-Geschäftspolitik klar. Hastiges Umziehen ins Ausland ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei.

Beim Politblog soll beispielsweise deutsches Urheberrecht auf ein in den USA angesiedeltes Blog anwendbar sein. Offensichtlich sollen dort wie auch bei anderen aus Deutschland in den USA eingerichteten Blogs Verfasser aus Deutschland mitwirken. Ob es sinnvoll ist, sich wie Hassprediger zu verhalten, die aus Deutschland Blogs in den USA führen?

Wenn die USA eins nicht mögen, ist es Ein-sich-in-den-USA-Verstecken vor der eigenen Rechtsordnung. Das dürfte für Internetangebote genauso gelten wie bei der Kapitalflucht oder Steuerhinterziehung. Zudem haben amerikanische Suchmaschinenkonzerne kaum Hemmungen, ausländische Dissidenten fremden Staaten offenzulegen.

Andererseits bedeutet der Verkauf einer Internet-Präsenz - wenn er kein Scheingeschäft, Sham, darstellt, - an einen US-Ansässigen, dass sie uneingeschränkt dem US-Recht unterliegt, mit allen Vor- und Nachteilen. Politikerbeleidigung bedeutet hier kein Haftungsrisiko, und anonyme Beiträge sind verfassungsgeschützt.


Sonntag, den 16. Dez. 2007

Mit Gummiband gegen Werbeanrufe  

.   Das Bundeskommunikationsamt in Washington ersucht die Öffentlichkeit bis zum 14. Januar 2008 um Meinungen zu seinem Vorhaben, das Verzeichnis von Werbeanrufern verschlossenen Rufnummern im Wege der Verordnungsgebung auf unbestimmte Zeit wirksam bleiben zu lassen. Gegenwärtig gilt, dass das Do-Not-Call Registry nach fünf Jahren erlischt.

Schriftliche Eingaben können Interessierte persönlich einreichen, doch sind Umschläge vor Betreten des Gebäudes zu entfernen und durch Gummibänder zu ersetzen. Das Vorhaben und das Verfahren, zu dem auch elektronische Eingaben zählen, erklärt die Federal Communications Commission in der Verkündung vom 13. Dezember 2007 im Bundesanzeiger, Federal Register, Band 72, Heft 240, S. 71099-71102.


Sonntag, den 16. Dez. 2007

Wie man slyly den Ruf ruiniert  

.   Das Buchkapitel über Vertragsverhandlungen in den USA nennt das Wort Scheme, das in den USA Verdacht schöpfen lässt. Ein Intrigant, Schemer, ist man nicht, will man nicht sein, wenn man nicht gerade als Pläneschmied das Kartenspiel Lügen und Betrügen im Sinne hat. Ein Schema ist ein wohl gutes deutsches Wort, wertneutral und im britischen und maltesischen Englisch vergleichbar verwandt.

In Amerika wirkt es hingegen so schlimm, dass ein deutsches Unternehmen schon vor Jahren aus unerlaubter Handlung erfolgreich verklagt wurde. Seinen Darlehnszahlungsplan übersetzte der Bankier als Scheme - und wurde als prompt und berufungsfest als Verursacher einer Täuschung eingestuft.

Für die nächste Auflage des Buches ist der Begriff slyly prädestiniert - eine unvorstellbare Bezeichnung für einen Kaufmann, der informiert Entscheidungen treffen will und sich vor dem amerikanischen Publikum als listig oder durchtrieben ausgibt. Vielleicht hat er den Schlauberger, sly Dog, bei Leo gesehen und den Erzgauner, sly Rascal, übersehen? Wie dem auch sei, seine Kunden glauben ihm kein Wort mehr. Solche Worte kann man schlecht wegerklären.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.