Das Verfahren, das sich bisher in der Praxis aus Abwägungen der Exekutive und der Exporteure herauskristallisierte, findet sich im wesentlichen in den neuen Bestimmungen, die in die Bundesverordnungen unter 22 CFR Part 127 eingeflossen sind, wieder. Die Verordnungen stammen aus dem Directorate of Defense Trade Controls, Office of Defense Trade Controls Compliance.
Wegen des Einflusses der amerikanischen Bestimmungen auch auf Ausfuhren aus Deutschland und andere Länder besitzen die Regeln internationale Bedeutung, gleich wie man die Frage der Exterritorialität beurteilt. Auch deutsche Unternehmen stellen immer wieder fest, dass beispielsweise die Eschborner Genehmigungen allein nicht ausreichen und nach erfolgten Ausfuhren aus Deutschland in den USA schwerwiegende Sanktionen drohen. Exportkontrollen Ausfuhr Selbstanzeige
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.