Über die Einreiseberechtigung und die Aufenthaltsdauer entscheiden die Einwanderungsbeamten am Einreiseort, meist dem Flughafen. So brauchen sie bei der Dauer nicht auf das Rückflugdatum des Flugscheins zu achten. Deshalb stellen Abreisende öfter fest, dass ihr Besuchsrecht vor dem Abflug erlischt.
Werden die USA-Besucher dann ins Gefängnis geworfen, womöglich ohne Benachrichtung ihres Konsuls oder eines Anwalts? Nein, nicht alle. Der Albtraum der Isländerin Eva Ósk Arnardóttir stellt jedoch keine Ausnahme dar. Gleich wie schockierend ihre Behandlung nach der Einreise wegen eines zu langen US-Besuchs vor mehr als zehn Jahren wirkt, ungewöhnlich ist sie nicht.
Besucher der USA müssen sich darauf einstellen. Schließlich können sich die Einwanderungsbeamten nicht vorwerfen lassen, gegen Zentralamerikaner zu diskriminieren. Ab und zu muss zur Quotengleichheit auch einmal ein Grund gefunden werden, ein paar Europäer festzunehmen und zurückzusenden. Das war schon immer so, und mit Terrorgesetzen lassen sich unmenschliche Behandlungen noch besser rechtfertigen. Einreise Visum