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Montag, den 24. Dez. 2007

Beamtenstatus der Todesspur

 
.   Weil Bush einen arbeitsfreien Tag ausrief, entwickeln sich viele Straßen zur Todesspur. Zu bestimmten Tageszeiten verdreht ihre Beschilderung die Fahrtrichtung einer oder aller Spuren, ausser an Sonn- und Feiertagen.

Da Bundesbeamten einen freien Tag genießen und Staaten oder Städte andere Vorkehrungen als der Bund treffen, richten sich manche Fahrer nach Bundesarbeitsrecht, andere nach Verkehrsrecht - und treffen unvermutet hinter Kurven oder Hügeln aufeinander.

Je nachdem, ob die Fahrer wissen, welche Straßen dem Bund, welche dem Staat und welche der Stadt gehören, gestaltet sich die Überraschung am Heiligen Abend unterschiedlich.



Frei und freiwillig

 
.   Weil der Präsident den Bundesbeamten den ganzen 24. Dezember 2007 frei gegeben hat, sind auch viele Kanzleien geschlossen. Also werden Freiwillige engagiert, die die Anwälte wenigstens einen halben Tag lang unterstützen. Die Kanzleikinder sind aus dem College zurück.

Am Heiligabend sollte eine Kanzlei nicht ganz geschlossen sein. Denn es gibt immer die Weihnachtsklagen, Vertragskündigungen zum Jahresende und andere Knallkörper, die oft aus Rachsucht genau an diesem Tag abgeschossen werden. Für Scheidungen, die hier nicht über die Schwelle kommen, beginnt die Saison erst am 26. Dezember.

Verjährungsfragen ballen sich hier glücklicherweise nicht am Jahresende, denn Verjauml;lhrungsfristen in den USA laufen von Tag zu Tag, nicht von einem Datum bis irgendwann zum Jahresende. Drei Jahre sind genau drei Jahre, nicht drei Jahre und ein paar Krumme bis zum 31. Dezember. Also bleibt Zeit und Ruhe für gründliches Gutachten zum deutsch-amerikanischen Recht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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