Das BATF passt damit seine Verordnungen nach dem Arms Export Control Act of 1976 den Dekreten des Weißen Hauses und den ITAR-Regelungen des Außenministeriums an. Mit der Änderung entfällt auch das Embargo gegen Armenien, Azerbaijan, Tajikistan, Serbien und Montenegro in Bezug auf bestimmte Waffentransaktionen.
Obwohl Bestimmungen wie die nun im Federal Register, Band 72, Heft 246, S. 72936-72938, verkündeten verwaltungsrechtlicher Natur sind, wirken sie sich oft auf zivilprozessrechtliche Sachverhalte aus. Beispielsweise unterliegen Dokumente, die für Prozesse und Schiedsverfahren in andere Staaten versandt werden müssen, oft strikten Ausfuhrkontrollen der USA.
Typisch sind Unterlagen in strittigen Verfahren über Haftung und Versicherungsdeckungsschutz für Satelliten. Sie enthalten meist als Waffen eingestufte amerikanische Teile oder Know-How aus den USA. Auch die Dokumente und ihr Versand außerhalb der USA sind daher genehmigungspflichtig. Verstöße werden nach Exportkontrollrecht streng verfolgt. ITAR BATF Prozess Waffenembargo Ausfuhrgenehmigung