Bushs Besucherlisten
CK • Washington. Wer schaut im Weißen Haus vorbei? Der Installateur, der Lobbyist und wer noch? Alle werden vom Secret Service erfasst. Muss er seine Verzeichnisse nach dem Freedom of Information Act offenlegen?
Am 17. Dezember 2007 entschied das unterste Bundesgericht der Haupstadt in Sachen Citizens for Responsibility and Ethics in Washington v. United States Department of Homeland Security et al., Az. 07-1912, dass der Bürger ein grundsätzliches Recht auf Einsicht in die Besucherlisten besitzt.
Im Einzelfall hängt die Durchsetzbarkeit dieses Rechts von der Anwendung der Ausnahmebestimmungen des FOIA ab, wie das Gericht in der 40-seitigen Begründung erörtert.
Am 17. Dezember 2007 entschied das unterste Bundesgericht der Haupstadt in Sachen Citizens for Responsibility and Ethics in Washington v. United States Department of Homeland Security et al., Az. 07-1912, dass der Bürger ein grundsätzliches Recht auf Einsicht in die Besucherlisten besitzt.
Im Einzelfall hängt die Durchsetzbarkeit dieses Rechts von der Anwendung der Ausnahmebestimmungen des FOIA ab, wie das Gericht in der 40-seitigen Begründung erörtert.