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Mittwoch, den 02. Jan. 2008

Führervergleich wird unanfechtbar

 
.   Den Vergleich mit Hitler wollte ein Rabbi nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Verleumder in Fall Hebrew Academy of San Francisco v. Richard N. Goldman et al., Az. S134873, 15 Jahre nach Erscheinen des im Protokoll festgehaltenen Vergleichs in zehn Examplaren in Bibliotheken. Die im Rechtsstreit geltende Verjährungsfrist für eine Diffamierungsklage beträgt ein Jahr.

Die Öffentlichkeit besaß Zugang zum Protokoll, das im Rahmen eines Geschichtserfassungprojektes entstand. Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens entschied am 24. Dezember 2007, dass auf die Verjährung zwei Grundsätze anwendbar sind: Die single Publication Rule als Ausnahme zum 1849 in England entwickelten Prinzip, dass jede Zeitung eine neue Diffamierung darstellen kann, und die Discovery Rule.

Die erste Regel bestimmt, dass die Verjährungsfrist nur einmal zu laufen beginnt, und zwar mit der ersten verbreiteten Äußerung und nicht erneut mit weiteren Veröffentlichungen. Die zweite Regel besagt, dass nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung abzustellen ist, wenn die Verleumdung nicht im Geheimen verblieb. Jetzt entschied das Gericht, dass diese Grundsätze auch für Veröffentlichungen mit äußerst begrenzter Auflage und Verbreitung gelten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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