Anwalt in halb-gutem Licht
CK • Washington. Ärgert sich der Staat, wenn er mehrere Anläufe für eine kleine Sache braucht? Vermutlich nicht. Aber es wirft kein gutes Licht auf ihn, selbst wenn die Absicht gut ist. Ein Anwalt darf sich ärgern, wenn das geschieht. Dafür wird er schließlich bezahlt - und dafür, dass ihm der Mandant Sorgen oder gar Albträume überbürden darf.
Die vielen Anläufe des Staats für eine kleine, gute Sache zeigen sich anschaulich bei einer Vorkehrung zum Schutz vor falschen Medikamentenbeschreibungen. Diese winzige Aussage soll auf Behälter: Benachrichtigen Sie bei Nebenwirkungen das Amt gratis unter … Sie ist komplizierter als man denkt, zeigt die Zwischenverkündung vom 3. Januar 2008 der Food and Drug Administration im Federal Register.
Der Anwalt darf sich ärgern, wenn das Handelsregister zwischen der Auskunft über die Eintragungsfähigkeit einer Statutenänderung und der Rücksendung der unterzeichneten Gesellschaftsstatuten aus dem Ausland in die USA drei Mal seine Meinung, die Vorschriften oder das Formular ändert. Das ist zwar typisch für den District of Columbia. Doch wie sieht es der Mandant? Der Anwalt ist heilfroh, dass die Mandanten schon genug eigene enttäuschende Erfahrungen mit der hiesigen Bürokratie erlebt haben und ihm solche Patzer nicht ankreiden.
Dafür darf sich der Attorney freuen, weil ihm die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA am 1. Januar 2008 eine Erfolgsnachricht per EMail zustellt, nachdem sie mehreren Mandanten falsche Passwörter erteilt hat, bis der Anwalt eingriff, oder das Markenamt am Sonntag eine Markeneintragung bewilligt, nachdem die Sachbearbeiterin wochenlang unerreichbar war. Buerokratie USA Trademark Office Markenamt Medikament FDA Gesundheitsaufsicht
Die vielen Anläufe des Staats für eine kleine, gute Sache zeigen sich anschaulich bei einer Vorkehrung zum Schutz vor falschen Medikamentenbeschreibungen. Diese winzige Aussage soll auf Behälter: Benachrichtigen Sie bei Nebenwirkungen das Amt gratis unter … Sie ist komplizierter als man denkt, zeigt die Zwischenverkündung vom 3. Januar 2008 der Food and Drug Administration im Federal Register.
Der Anwalt darf sich ärgern, wenn das Handelsregister zwischen der Auskunft über die Eintragungsfähigkeit einer Statutenänderung und der Rücksendung der unterzeichneten Gesellschaftsstatuten aus dem Ausland in die USA drei Mal seine Meinung, die Vorschriften oder das Formular ändert. Das ist zwar typisch für den District of Columbia. Doch wie sieht es der Mandant? Der Anwalt ist heilfroh, dass die Mandanten schon genug eigene enttäuschende Erfahrungen mit der hiesigen Bürokratie erlebt haben und ihm solche Patzer nicht ankreiden.
Dafür darf sich der Attorney freuen, weil ihm die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA am 1. Januar 2008 eine Erfolgsnachricht per EMail zustellt, nachdem sie mehreren Mandanten falsche Passwörter erteilt hat, bis der Anwalt eingriff, oder das Markenamt am Sonntag eine Markeneintragung bewilligt, nachdem die Sachbearbeiterin wochenlang unerreichbar war. Buerokratie USA Trademark Office Markenamt Medikament FDA Gesundheitsaufsicht