Eine Verletzung der Marke liegt damit nicht vor, sondern möglicherweise eine Verwechslungsgefahr. Für sie bietet das amerikanische Markenrecht im Lanham Act eine rechtliche Abhilfe, doch trug die Markeninhaberin keine Beweise für die Verwechslungsgefahr vor. Sie verliert deshalb in Sachen Applied Information Sciences Corp. v. eBay, Inc., Az. 05-56123, am 28. Dezember 2008.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks erörtert die Merkmale der Markenverletzung, die es lesenswert vom aus der Verwechslungsgefahr resultierenden Anspruch abgrenzt. Letzterer wirkt im Weichbild der registrierten Waren-/Dienstleistungsbeschreibung und kann nicht durch einen Prima Facie-Beweis dokumentiert werden, sondern erfordert Beweise der Gefahr.
Hier hatte sich die Markeninhaberin auf den Prima Facie-Beweis verlassen. In der Praxis wird in den USA der Beweis der Likelihood of Confusion aufgrund einer Fremdverwendung der Marke, die sich in Waren oder Dienstleistungen der eingetragenenen Marke annährt, durch teure Umfrageergebnisse erbracht - zu Kosten, die die Klägerin vielleicht scheute. Selbst wenn sie den Beweis erbracht hätte, hätte sie verlieren können, denn ihr Trademark wirkt beschreibend. Lanham Act Marke USA Verwechslungsgefahr