Die Beklagte ließ als Unternehmerin Aufträge von einem Subunternehmen ausführen. Die Klägerin kaufte dem Subunternehmen regelmäßig Forderungen wegen der ausgeführten Aufträge ab. Die Klägerin informierte sich stets vor dem Forderungskauf bei der Beklagten, ob der Auftrag vollständig ausgeführt wurde und ob die Zahlung bewirkt werde. Die Beklagte und das Subunternehmen vereinbarten später jedoch, die Klägerin zu umgehen, indem die Forderungen direkt beglichen werden und die Beklagte einen Nachlass erhalten soll.
Die Klägerin sah in diesem Verhalten eine tortious Interference, da durch den Rabatt zu erwarten sei, dass das Subunternehmen keine Forderungen mehr an die Klägerin abtreten werde. Der United States Court of Appeals entschied hingegen, dass das Subunternehmen vertraglich nicht verpflichtet war, Forderungen an die Klägerin zu verkaufen und die Vertragsbeziehung jederzeit beenden durfte. Auch wenn die Klage in diesem Fall abgewiesen wurde, sollte in den USA stets die Gefahr eines Schadensersatzanspruchs wegen einer tortious interference beachtet werden. Vergleiche auch Kochinke, Schadensersatz für Dritteinwirkung vom 22. Oktober 2007.