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Sonntag, den 13. Jan. 2008

Gesetzloses Protestverbot aufgehoben  

.   Am Weißen Haus kann trotz eines Protestverbotes bei fehlender Mens Rea auch in Gruppen demonstriert werden. Eine Bush-Kritikerin war zur Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf dem Bürgersteig an 1600 Pennsylvania Avenue, NW, Washington, DC ihre Stimme gegen den Irakkriegsherrn in einer Gruppe von mehr als 25 Personen ohne Genehmigung erhob.

Die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht glaubten, die anwendbare Verordnung erfordere keine Mens Rea. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks forderte sie in Sachen United States of American v. Cindy Sheehan, Az. 07-3002, am 11. Januar 2008, sodass die Verurteilung ohne Gesetzesgrundlage erfolgt war. Im angeordneten neuen Verfahren muss die Anklage auf die Kenntnis des Genehmigungserfordernisses eingehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.