×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 15. Jan. 2008

Primary in Deutschland?

 
.   Johannes Vogel aus Bonn versetzte Amerikaner und Deutsche in eine angeregte Diskussion, als er über die Umsetzung von Elementen des amerikanischen Vorwahlsystems in der deutschen parlamentarischen, parteigesteuerten Wahllandschaft sprach. Die Diskussion baute auf Vogels Forschungen sowie seinen Erfahrungen bei den Primaries in Iowa und New Hampshire auf.

Obwohl in den USA das Primary-System Bedenken begegnet, erkannten auch die teilnehmenden Insider aus Washington, dass die deutsche Wahllistenbildung durch weniger als ein Prozent der Bevölkerung keine bessere Alternative darstellt. Zudem könnten einem mit aus demokratischer Sicht unverständlichen Parteifriedensprinzipien und festverankerten Parteiprofis verkalkten System Elemente des Primary-Systems frisches Blut für Gesetzgebung und Regierungen bringen.

Erfahrene Amerikaner gaben zu bedenken, dass der Export amerikanischer politischer Prinzipien nicht immer zu glanzvollen Lösungen führt, doch fanden die überzeugend dargelegten Anregungen und Begründungen Vogels auf US- und deutscher Seite volle Zustimmung in dem Sinne, das sie in der politischen Landschaft Deutschlands erörterungswürdig sind. Der Gedankenaustausch fand unter der Ägide der Friedrich Naumann Foundation in Washington, DC und seines Repräsentanten für die USA und Kanada Claus Gramckow am 14. Januar 2008 statt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER