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Freitag, den 18. Jan. 2008

Parteiischer Schiedsrichter?  

DK - Washington.  In Sachen Donna Uhl v. Komatsu Forklift Ltd. et al., Az. 07-1044, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 2. November 2007 über die Wirksamkeit eines Schiedsspruchs, Arbitration Award.

In einem Rechtsstreit wegen einer unerlaubten Handlung, Tort, schlossen die Parteien einen Schiedsvertrag. Danach sollte jede Partei einen Schiedsrichter benennen und diese beiden einen dritten. Das Schiedsgericht sollte dann über die Angelegenheit entscheiden. In dem Vertrag findet sich die Regelung, dass die Schiedsrichter kein finanzielles oder persönliches Interesse an dem Ausgang des Schiedsverfahrens haben dürfen und ein etwaiger Interessenskonflikt offenzulegen sei.

Die Beklagte wählte - ohne dies zu offenbaren - als Schiedsrichter einen Anwalt, der ein paar Jahre zuvor mit dem Beklagtenvertreter zusammengearbeitet hatte. Nachdem das Schiedsgericht zu Lasten der Klägerin entschieden und von der früheren Zusammenarbeit erfahren hatte, fechtete sie den Schiedsspruch vor Gericht an.

Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass die Beklagte vertraglich verpflichtet war, sie über die frühere Tätigkeit des Schiedsrichters zu informieren. Dies verneinte der United States Court of Appeals nach dem hier anzuwendenden Recht von Michigan, da durch die frühere Zusammenarbeit kein finanzielles oder persönliches Interesse am Ausgang des Schiedsverfahrens begründet wird.

Auch lehnte das Gericht einen Verstoß gegen §10 des Bundesschiedsgesetzes, Federal Arbitration Act, 9 USC §10, ab, wonach bei offensichtlicher Parteilichkeit ein Schiedsspruch aufgehoben werden kann. Eine evident Partiality im Sinne des FAA liege hier aber nicht vor, da ein objektiver Dritter nicht zwingend zu dem Schluss kommen muss, dass der Schiedsrichter parteiisch war.


Freitag, den 18. Jan. 2008

Fliegendes Skateboard  

.   Bei einem professionellen Skateboard-Wettbewerb flog das Deck eines Boards in die Zuschauer, die gleich um den Preis rangen. Haftet Wave Skate and Surfwear als Veranstalter für die Verletzung eines Zuschauers?

Gilt die Vermutung von Fußball, Golf oder Baseball, dass Zuschauer die Gefahr fliegender Bälle hinnehmen? Das dritte Berufungsgericht in Kalifornien klärt diese Frage in Sachen Daniel McGarry v. Scott Sax et al., Az. C045727, am 10. Januar 2008, unter dem Blickwinkel, dass der Profi seine Fans mit dem Deck beglückt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.