×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 21. Jan. 2008

I Have a Dream-Ecke

 
.   Am heutigen Martin Luther King-Feiertag gewinnt ein Vorschlag zur Regulierung der Redefreiheit vom National Park Service symbolische Bedeutung. Nur vor dem Kapitol sollen Demonstration veranstaltet werden, nicht überall auf der National Mall in Washington, DC. Der Plan soll die verfassungsgemäßen Einschränkungen von reasonable Time, Place and Manner beachten.
Bürgerrechtler des Partnership for Civil Justice sehen darin hingegen eine verfassungswidrige Protestecke. Die Umsetzung des Vorschlags muss den Anforderungen des Administrative Procedure Act des Bundes nach 5 USC §551 entsprechen. Daher kann die Öffentlichkeit bis zum 15. Februar 2008 Stellungnahmen einreichen. [Meinungsfreiheit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, US-Recht]




Gerichte in den USA geschlossen

 
.   Get a Free Ride in a Police Car stimmt auch am 21. Januar 2008 in Verbindung mit If you Shoplift in This Bar. Bars und Cafes sind geöffnet, Hot Dog Stands und Gerichte nicht. Am Martin Luther King-Feiertag ist das Bild bei Kanzleien in den USA gemischt: Anwälte erscheinen, Referendare und Support Staff nicht unbedingt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER