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Dienstag, den 22. Jan. 2008

Haftungsausschluss bei Verbrechen

 
DK - Washington.   Über das amerikanische Versicherungsvertragsrecht berichten in der Auslandsbeilage der Januar-Ausgabe der Zeitschrift für Versicherungsrecht Kochinke und Meis unter dem Titel Vertraglicher Haftungsausschluss wegen Verübung eines Verbrechens erweitert, VersRAl 2007, Heft 1, Januar 2007, S. 10-11.

Die Autoren gehen in dem Artikel insbesondere auf die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks in Sachen Laura Steele v. Life Insurance Company of North America, Az. 06-1331,
vom 7. November 2007 ein. Das Gericht hatte zugunsten von Versicherern den Anwendungsbereich von vertraglichen Leistungsausschlussgründen in Lebensversicherungspolicen ausgeweitet. Das Urteil dürfte auch auf die Kalkulation oder Policenauswahl von Fonds im Lebensversicherungszweitmarkt der sogenannten Life Settlements Auswirkungen haben, in dem deutsche Investoren stark vertreten sind.



Islamismus und Liberalismus

 
DK - Washington.   How Liberal Democracies Should Address Radical Islamism war das Thema einer Veranstaltung der Friedrich Naumann Foundation im Willard Hotel in Washington, DC, am 18. Januar 2008. Redner war Terrorismusexperte Alexander Ritzmann. Moderator war Claus Gramckow, zuständig für den transatlantischen Dialog bei der Stiftung in Washington.

Einführend definierte der Experte zunächst die Begriffe Islamismus, Islamist und Jihad und stellte diese im Gegensatz zum Liberalismus dar. Er ging dann darauf ein, wie die westlichen Gesetzgeber derzeit versuchen, mit radikalem Islamismus umzugehen. Dies geschehe beispielsweise indem Angehörige anderer Kulturen integriert werden sollen, wie etwa durch formale Einbürgerung, was aber nicht ausreichend sei. Auch eine Belehrung von außen, wie Demokratie funktioniere, sei nicht erfolgversprechend. Sein Hauptansatzpunkt war vielmehr, dass die meisten Moslems ebenfalls den radikalen Islamismus ablehnen und Unterstützung in seiner Bekämpfung verdienen.

Nach Ansicht von Alexander Ritzmann kann dieser Kampf allerdings nicht von heute auf morgen gewonnen werden, sondern wird einige Jahrzehnte dauern. Er werde aber erfolgreich sein, da die meisten Opfer des radikalen Islamismus selbst Moslems seien.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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