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Montag, den 28. Jan. 2008

Obama nach Washington  

.   Mit Washington wollen sich Kandidaten für die Präsidentschaft nicht identifizieren. Doch nach seinem unbestreitbaren Erfolg in South Carolina besucht Senator Obama die Hauptstadt der USA, um am 28. Januar 2008 an der American University diese Region anzusprechen.

Damit dürfte auch die Chesapeake Primary um die große Atlantikbucht interessanter werden. Die Vorwahlen hatten in den Staaten Maryland, Virginia und Delaware dem District of Columbia noch keinen Wirbel verursacht.

Im Rest des Landes legen die Kandidaten Wert darauf, sich von Washington zu distanzieren. Die Hauptstadt steht für alle Übel, die der Bund den Staaten zufügt, die ihm von ihren Kompetenzen einige überlassen hatten.

Seit etwa 1937 ist das zwar nicht mehr so. Roosevelt, Thomas Tommy the Cork Corcoran und Benjamin Cohen hatten die USA aus der Weltwirtschaftskrise durch den SEC Act und weitere Gesetze gerettet und benötigten den Segen des Obersten Bundesgerichtshofes der USA.

Dass der Supreme Court dem Bund durch die Ausweitung der Commerce Clause der Bundesverfassung mehr Macht zusprach, wird jedoch noch nicht überall im Lande akzeptiert. Dass Obama während der Vorwahlen öffentlich in Washington, DC außerhalb des Senates auftritt, kann ihm angekreidet werden, doch kann es auch Stärke beweisen.

Disclosure: Der Verfasser ist Partner in der von Tommy the Cork gegründeten Kanzlei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.