Unbilliges Gen-Patent aufgehoben
CK • Washington. Vorsätzlich falsche Angaben im Patentantrag führen zur Nichtigerklärung eines Genpatents wegen Unbilligkeit im Fall Monsanto Co. v. Bayer Bioscience N.V., Az. 07-1109. Das landesweit für Patentverfahren zuständige Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks legte am 25. Januar 2008 die Merkmale für Inequitable Conduct im Patentantragsverfahren in den USA dar.