Nazi-Vergleich im Prozess
CK • Washington. Einen Verteidiger mit Nazis oder Einwendungen gegen einen Schadensersatzanspruch gegen ein Altersheim mit Naziexperimenten an Alten und Kranken gleichzustellen, ist im texanischen Zivilprozess unzulässig und führt zur Aufhebung des resultierenden Urteils, entschied das oberste Gericht von Texas am 25. Januar 2008 im Fall Living Centers of Texas, Inc. et al. v. Augustine Peñalver et al., Az. 06-0929, denn die Geschworenen dürften nicht durch solchen unziemlichen Schwachsinn in die Irre geführt werden.