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Donnerstag, den 31. Jan. 2008

Nazi-Vergleich im Prozess  

.   Einen Verteidiger mit Nazis oder Einwendungen gegen einen Schadensersatzanspruch gegen ein Altersheim mit Naziexperimenten an Alten und Kranken gleichzustellen, ist im texanischen Zivilprozess unzulässig und führt zur Aufhebung des resultierenden Urteils, entschied das oberste Gericht von Texas am 25. Januar 2008 im Fall Living Centers of Texas, Inc. et al. v. Augustine Peñalver et al., Az. 06-0929, denn die Geschworenen dürften nicht durch solchen unziemlichen Schwachsinn in die Irre geführt werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.