Während der gute Wille zur Überbrückung von Differenzen und zur Harmonisierung deutlich war, blieb die Kluft bei Ausgangslage und Vorgehensweise offen. Die USA haben das ältere Datenschutzsystem, was von europäischer Seite nicht als System verstanden wird und auch keine kohärente Struktur in materieller oder administrativer Hinsicht aufweist.
Die EU-Staaten besitzen ein singular, unified System, das unter Beteiligung von 27 Staaten weiter entwickelt wird. In den USA sind über 50 Rechtsordnungen für das Datenschutzrecht zuständig. Der Bund kann mit der erfolgreich arbeitenden FTC sowie Ämtern mit Sonderaufgaben, wie dem Heimatschutzministerium, keine Vorgaben setzen, sondern nur Vorbild sein.
Diese Unterschiede in den föderalen Strukturen der EU und der USA sind für zahlreiche Kommunikationsschwierigkeiten verantwortlich. Sie wurden bei der Tagung nicht herausgestellt, doch war klar, dass in den USA jeder sein eigenes Süppchen kocht, während Europa an einem Eintopf arbeitet.
Auch materiell waren deutliche Unterschiede zu entdecken. Die europäische Seite stellte neben anderen dogmatischen Merkmalen die Verhältnismäßigkeit in die erste Reihe, die im US-Recht eine untergeordnete Rolle spielt. Die amerikanische Seite stellt alle Abwägungen unter den Vorbehalt der nationalen Sicherheit. Diese prägt die amerikanische Bundesregierung, indem sie die Terrorangst schürt. Sie glaubt zudem an die Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft.
Gerade die letzte Auffassung war bei anderen Tagungen vom Secret Service nicht geteilt worden, der bei der Umsetzung von Selbstverpflichtungen zuviel Schlamperei entdeckt, die unfassbare Datenmengen Kriminellen und Feinden zuspielt.