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Dienstag, den 05. Febr. 2008

Vertragsauslegung für Spieler

 
.   Sind Spieleruniformen Möbel und vergleichbare Ausstattungsgegenstände eines Stadions?

Die Hauptstadt verweigere rechtswidrig die Beschaffung von Uniformen der Spieler auf Stadtkosten, schluchzt der gewerbliche Baseballverein in Washington. Er legt den Vertrag mit der Stadt so aus, dass sie neben den $680 Mio. für's Stadion auch Möbel bezahlen muss, und das bedeute nun einmal auch Uniformen.



Absturz in Flug und Gericht

 
.   Die Immunität ausländischer Staaten und ihrer Unternehmen stellt das Thema im Fall Gail I. Auster et al. vs. Ghana Airways Ltd. et al., Az. 05-7141, dar. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks überprüfte ein abweisendes Urteil auf Schadensersatz nach Art. 17 der Warschauer Übereinkunft.

Das Bundesgericht erklärte die Warsaw Convention auf einen Flugzeugzabsturz beim Inlandsflug für unanwendbar und entschied gegen die Kläger. Das Berufungsgericht hebt das Urteil gegen die verklagte staatliche Fluggesellschaft auf.

Es bescheinigt ihr sowie dem mitverklagten Staat am 1. Februar 2008, dass keine sachliche Zuständigkeit, Subject Matter Jurisdiction, besteht.

Dazu erörtert es die Merkmale des Foreign Sovereign Immunities Act, 28 USC §1602 ff. Auf ihre Immunität verzichteten die Beklagten nicht durch den Beitritt zur Konvention.

Wegen der mangelnden Gerichtsbarkeit nach 28 USC §1330 (a) hätte die erste Instanz nach Rule 23 (h)(3) FRCP kein Urteil erlassen dürfen. Der Fall wird daher mit der Urteilsaufhebung und der Maßgabe der Abweisung zurückverwiesen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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