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Samstag, den 09. Febr. 2008

eBay-Händler siegen im US-Gericht  

.   Auktionshändler verwehrten sich gegen den Vorwurf von Kunsthändlern bei eBay, sie vertrieben urheberrechtsverletztende Waren. Ihre negative Feststellungsklage vor dem örtlichen Bundesgericht war erfolglos, weil das Gericht keine Gerichtsbarkeit über die Beklagten aus England und Delaware feststellen konnte. Doch fanden sie beim Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks Gehör.

In Sachen Kaaren Dudnikov et al. v. Chalk & Vermillion Fine Arts, Inc., Az. 06-1458, entschied es am 28. Januar 2008, dass die Kunsthänder die Zuständigkeit des Gerichts mit einer an eBay gesandten, geschäftsschädigenden Notice of claimed Infringement eröffneten, die Klage eine Folge der NOCI war, die Beklagten vom Sitz der Auktionshändler im Gerichtsbezirks wissen mussten und die Wahl des Gerichts durch die Kläger die Grundsätze von fair Play or substantial Justice nicht verletzt. [Urheberrecht, eBay, Auktion, NOCI, Gerichtsbarkeit]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.