eBay-Händler siegen im US-Gericht
CK • Washington. Auktionshändler verwehrten sich gegen den Vorwurf von Kunsthändlern bei eBay, sie vertrieben urheberrechtsverletztende Waren. Ihre negative Feststellungsklage vor dem örtlichen Bundesgericht war erfolglos, weil das Gericht keine Gerichtsbarkeit über die Beklagten aus England und Delaware feststellen konnte. Doch fanden sie beim Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks Gehör.
In Sachen Kaaren Dudnikov et al. v. Chalk & Vermillion Fine Arts, Inc., Az. 06-1458, entschied es am 28. Januar 2008, dass die Kunsthänder die Zuständigkeit des Gerichts mit einer an eBay gesandten, geschäftsschädigenden Notice of claimed Infringement eröffneten, die Klage eine Folge der NOCI war, die Beklagten vom Sitz der Auktionshändler im Gerichtsbezirks wissen mussten und die Wahl des Gerichts durch die Kläger die Grundsätze von fair Play or substantial Justice nicht verletzt.[Urheberrecht, eBay, Auktion, NOCI, Gerichtsbarkeit]
In Sachen Kaaren Dudnikov et al. v. Chalk & Vermillion Fine Arts, Inc., Az. 06-1458, entschied es am 28. Januar 2008, dass die Kunsthänder die Zuständigkeit des Gerichts mit einer an eBay gesandten, geschäftsschädigenden Notice of claimed Infringement eröffneten, die Klage eine Folge der NOCI war, die Beklagten vom Sitz der Auktionshändler im Gerichtsbezirks wissen mussten und die Wahl des Gerichts durch die Kläger die Grundsätze von fair Play or substantial Justice nicht verletzt.