Eine Journalistin berichtete über den inflationären Lebenslauf einer Beamtin auf einer Webseite und gab ihren Beitrag auch einem Newsletter, der ihn versandte. Die Beamtin verklagte die Journalistin, den Newsletter und die Stadt, die auf Antrag der Journalistin Personalakten freigab.
Das Gericht entschied im Fall Roslyn J. Johnson v. Jonette Rose Barras, et al., Az. 07 CA 001600 B, am 1. Februar 2008 auch Verleumdungsfragen aufgrund diverser Rechtsgrundlagen. Wichtige Merkmale sind dabei die Wahrheit der Erklärungen, die subjektive Meinung, die mangelnde Böswilligkeit sowie das öffentliche Interesse. Zudem erlaubt der erste Verfassungszusatz extreme Kritik an Politikern und der öffentlichen Verwaltung.