• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 10. Febr. 2008

Newsletter: Keine Haftung  

.   Inhaber eines elektronischen Rundschreibens haften wie die einer Webseite nicht für die von Dritten beigesteuerten Beiträge. Eine Ausnahme greift möglicherweise, wenn ein Verfasser als Vertreter des Newsletters oder der Webseite auftritt. Ansonsten greift der Schutz des Communications Decency Act, 47 USC §230, entschied der Superior Court in Washington, DC.

Eine Journalistin berichtete über den inflationären Lebenslauf einer Beamtin auf einer Webseite und gab ihren Beitrag auch einem Newsletter, der ihn versandte. Die Beamtin verklagte die Journalistin, den Newsletter und die Stadt, die auf Antrag der Journalistin Personalakten freigab.

Das Gericht entschied im Fall Roslyn J. Johnson v. Jonette Rose Barras, et al., Az. 07 CA 001600 B, am 1. Februar 2008 auch Verleumdungsfragen aufgrund diverser Rechtsgrundlagen. Wichtige Merkmale sind dabei die Wahrheit der Erklärungen, die subjektive Meinung, die mangelnde Böswilligkeit sowie das öffentliche Interesse. Zudem erlaubt der erste Verfassungszusatz extreme Kritik an Politikern und der öffentlichen Verwaltung. [Verleumdung, Rufmord, CDA, First Amendment, Newsletter, Haftungsbefreiung]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.