×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 16. Febr. 2008

Grenzkampf im US-Gericht

 
.   Israel griff einen Posten der Vereinten Nationen an. Die Nachkommen der Opfer klagten im US-Gericht nach dem Torture Victim Protection Act of 1991 und dem Alien Tort Claims Act, als ihnen die Zustellung der Klage bei einem israelischen General gelang, der Washington besuchte.

Nicht unerwartet entscheidet am 15. Februar 2008 das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks im Fall Ali Saadallah Belhas et al. v. Moshe Ya'alon, Az. 07-7009, gegen die beim UN-Posten Schutz suchenden Kläger. Die Abweisung erfolgt nicht wegen der Mahnung Israels an die Grenzbewohner, die Gegend zu verlassen, anderenfalls sie als Terroristen behandelt würden.

Vielmehr beruht die schon im Untergericht erfolgte Abweisung auf der mangelnden sachlichen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Für eine Klage gegen den ausländischen Staat und seine Organe greift in diesem Fall keine Ausnahme zugunsten der Kläger. Die FSIA-Ausnahmen zugunsten Terroropfern wurden kürzlich ausgedehnt, doch greifen sie hier nicht. [Staatenimmunitaet, Zustaendigkeit, Jurisdiction, Klagezustellung]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER