Nicht unerwartet entscheidet am 15. Februar 2008 das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks im Fall Ali Saadallah Belhas et al. v. Moshe Ya'alon, Az. 07-7009, gegen die beim UN-Posten Schutz suchenden Kläger. Die Abweisung erfolgt nicht wegen der Mahnung Israels an die Grenzbewohner, die Gegend zu verlassen, anderenfalls sie als Terroristen behandelt würden.
Vielmehr beruht die schon im Untergericht erfolgte Abweisung auf der mangelnden sachlichen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte nach dem Foreign Sovereign Immunities Act. Für eine Klage gegen den ausländischen Staat und seine Organe greift in diesem Fall keine Ausnahme zugunsten der Kläger. Die FSIA-Ausnahmen zugunsten Terroropfern wurden kürzlich ausgedehnt, doch greifen sie hier nicht.