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Sonntag, den 17. Febr. 2008

Telefonate nicht abgehört?  

.   Das FISA-Geheimgericht hat seine Ermächtigung verloren, das Abhören von Ferngesprächen zu gestatten. Damit verlieren die USA Flexibilität in der Terrorabwehr, erklärte der Director of National Intelligence am 17. Februar 2008 im Fernsehen.

Seit heute Nacht muss die Terrorabwehr ordentliche Gerichte anrufen, wenn sie den internationalen Telefonverkehr abhören will. Alte vom Geheimgericht gewährte Abhörgenehmigungen bleiben bestehen, doch neue Maßnahmen müssen im komplizierteren Verfahren bei den ordentlichen Gerichten beantragt werden, erklärte Spionagechef John a.k.a. Mike McConnell.

Präsident Bush hatte gedroht, auf seine Afrikareise zu verzichten, wenn der Kongress seinem Wunsch nicht entsprechen würde, die FISA-Ermächtigung bis zum Samstag zu verlängern, und war dann doch abgereist. Nach dem Gesetzesentwurf Protect America Act soll eine gerichtliche Ermächtigung für das Abhören von Amerikanern im Ausland erforderlich werden. Zudem sollen die Telefongesellschaften eine Haftungsbefreiung für ihre Mitwirkung bei rechtswidrigen Abhöraktionen erhalten.


Sonntag, den 17. Febr. 2008

Staatsakten sind offenzulegen  

.   Den Schleier des Amtsgeheimnisses soll der Freedom of Information Act lüften, damit der Bürger prüfen kann, was der Staat mit seinem Geld und der vom Bürger ausgehenden Ermächtigung anstellt. Nur beim Vorliegen gesetzlicher Ausnahmen darf der Staat dem Bürger Auskunft verweigern.

Liegt ein Interesse am Zugang zu Staatsakten vor, ist es gegen die Ausnahmen abzuwägen. Im Zweifel überwiegt das Interesse an der Preisgabe der Daten. Im Fall Multi Ag Media LLC v. Department of Agriculture, Az. 06-5231, erklärt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks, wie die Abwägung erfolgen muss.

Das Landwirtschaftsministerium wollte seine GIS-Daten über die Nutzung von Agrarland nicht offenlegen, weil die Daten Rückschlüsse auf einzelne Landwirte ermöglichen. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit entschied am 15. Februar 2008, dass diese Daten zwar in die Ausnahmegruppe 6 für gesundheitliche, persönliche und ähnliche Daten fallen. Jedoch überwiegt das öffentliche Interesse. Daher sind die Luftaufnahmen mit GPS-Daten dem Antragsteller zu überlassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.