Vom Budget her dürfte der Irak schon dazugehören. Wo Fremdsprachige im Lande übermächtig werden, zieht man um; wenn deren Probleme dort merkwürdig erscheinen, wie in Arizona oder Florida, trennt man sich nicht, sondern vertraut darauf, dass Distanz einerseits und einzelstaatliche Souveränität andererseits solche Situationen im eigenen Staat nicht zulassen würden.
Was hält denn die Staaten zusammen? Vielleicht die Tatsache, dass jeder Staat sein eigenes Recht besitzt und auf seine eigene Art und Weise entwickelt und spricht. Jeder kocht sein Süppchen nach Omas Geheimrezept: eigenes Vertragsrecht, eigenes Recht der unerlaubten Handlungen, eigenes Versicherungs- und Verkehrsrecht. Die Einheitlichkeit des Bundes wirkt nicht so übermächtig, dass man sich im Streit von ihm trennen müsste, wenn er Unzumutbares fordert. Für die einzelnen Staaten bleibt der Bund trotz allem in wichtigen Dingen eine nette, doch leider teure Randerscheinung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.