CK • Washington. Die Reiterin fiel vom galoppierenden Pferd, hing am Steigbügel, verletzte sich und verklagte den Mietstall. Der hielt ihr eine von ihr unterzeichnete Haftungsfreistellung entgegen und gewann. Das erste Berufungsgericht des Staates Kalifornien verweist den Fall jedoch zur erneuten Prüfung zurück. Das Urteil ist für Dienstleister bedeutsam, die für Aufträge mit ungewissem Ausgang engagiert werden.
Die Haftungsfreistellung ist gegen den Stall als Verfasser des Dokuments auszulegen. Zudem kann er sich nicht von einer Haftung für die eigene Fahrlässigkeit ohne ausdrückliche Regelungen befreien. Fahrlässigkeit kann hier vorliegen, weil der stallangestellte Führer der Reitergruppe ohne Ankündigung in den Galopp fiel, er mit dem Herdenverhalten der Tiere vertraut ist und der geplante Ausritt keinen Galopp vorsah.
Die umfassend über Gefahren aufklärende Haftungsfreizeichnung im Fall
Susan Cohen v. Five Brooks Stable, Az. A116938, hatte alles Denkbare vorhergesehen, doch nicht den Fehler des Führers. Zudem erkannte das Gericht in seinem Urteil vom 14. Februar 2008, dass die Reiterin mit dem Ausritt zahlreiche Risiken hingenommen hatte. Doch die
primary Assumption of Risk umfasste keinen Führerfehler.
[Haftungsfreizeichnung, Haftungsfreistellung, Fahrlaessigkeit]