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Freitag, den 22. Febr. 2008

Punitive Damages: Bestrafung

 
.   Bestrafung ist der Hauptzweck des Strafschadensersatzes; Abschreckung und Schadensausgleich spielen geringere Rollen. Diese Feststellung trifft jedoch heute nicht in allen Staaten der USA zu. Der oberste Gerichtshof von Texas erörtert die unterschiedliche Bewertung von punitive Damages in zahlreichen Staaten der USA im Zusammenhang mit der Versicherbarkeit bestimmter Gefahren.

Der Fall Fairfield Insurance Company v. Stephens Martin Paving et al., Az. 04-0728, betrifft die Zulässigkeit eines Versicherungsschutzes für Strafschadensersatz, in Texas als exemplary Damages bezeichnet, der bei einem grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfall fällig werden könnte.

Soll das Risiko auf die Versichertengemeinschaft umgelegt werden oder soll die Bestrafung beim Verursacher hängen bleiben? Diese grundsätzlichen rechtspolitischen Fragen erörtert der Supreme Court of Texas auf Vorlage des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA mit einer ausführlichen Begründung am 15. Februar 2008. [Strafschadensersatz, punitive Damages, Pushishment, Deterrent, Compensation, public Policy, Versicherung, Versicherbarkeit, Versichertengemeinschaft]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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