Die Entscheidungsbegründung im Fall B. Fernández & Hnos, Inc. et al v. Kellog USA, Inc. et al., Az. 07-1317, stellt die tatbestandlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Parteikonstellationen, anschaulich dar. Diversity Jurisdiction setzt voraus, dass die Parteien auf Kläger- und Beklagtenseite vollständig aus unterschiedlichen Staaten stammen.
Hier kämpft die Beklagte darum, eine weitere Partei auf ihre Seite zu ziehen, die wie die Kläger aus Puerto Rico stammt. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestimmt am 14. Februar 2008, dass diese weitere Partei unverzichtbar ist und mit ihrem Beitritt die Diversity zerstört. Deshalb muss die Klage abgewiesen werden.