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Samstag, den 23. Febr. 2008

Harter Kampf ums Bundesgericht

 
.   Der Streit um den Einzug ins Bundesgericht ist oft erbittert. Amerikanisches Vertragsrecht gehört in der Regel vor das einzelstaatliche Gericht, doch wer traut ihm schon in Geschäftsangelegenheiten? Also versucht man jeden Weg, um über die Diversity Jurisdiction das Bundesgericht anrufen zu dürfen, selbst wenn die Rechtsfrage nicht zum Bundesrecht zählt, also keine Zuständigkeit wegen einer federal Question besteht.

Die Entscheidungsbegründung im Fall B. Fernández & Hnos, Inc. et al v. Kellog USA, Inc. et al., Az. 07-1317, stellt die tatbestandlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Parteikonstellationen, anschaulich dar. Diversity Jurisdiction setzt voraus, dass die Parteien auf Kläger- und Beklagtenseite vollständig aus unterschiedlichen Staaten stammen.

Hier kämpft die Beklagte darum, eine weitere Partei auf ihre Seite zu ziehen, die wie die Kläger aus Puerto Rico stammt. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestimmt am 14. Februar 2008, dass diese weitere Partei unverzichtbar ist und mit ihrem Beitritt die Diversity zerstört. Deshalb muss die Klage abgewiesen werden. [Zuständigkeit, Vertragsrecht, Diversity, Bundesgericht, Staatsgericht]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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