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Montag, den 25. Febr. 2008

Standort mies gemacht  

.   Da stellt sich ein Verbandsvertreter der deutschen Wirtschaft ins Fernsehen und lässt die Welt auf Englisch über die Deutsche Welle wissen, Deutschland habe das undurchsichtigste Steuersystem der Welt. Kein einziger Fachmann könne das ganze Steuerrecht beherrschen. Blöder kann man den Standort Deutschland wohl nicht verkaufen.

Die US-Zuschauer lachen sich krumm. Mit über 50 Rechtsordnungen und genau so vielen Steuersystemen ist das US-System an Unduchsichtigkeit kaum zu überbieten. Dass es in Deutschland niemanden gibt, der das ganze Steuerrecht erklären kann, gilt hier analog 50-fach. Bleibt also nur der falsche Eindruck, deutsche Unternehmer seien naiv und vom Standort Deutschland sei abzuraten.

Wann stellt sich einmal jemand ins Fernsehen, der die Vorteile des deutschen Steuersystems und Standorts im internationalen Vergleich richtig darstellt? Von der Rechtssicherheit durch vergleichsweise Einheitlichkeit der Rechtsordnung bis zur guten Ausbildung der deutschen Beamten lässt sich da hauptsächlich Positives berichten.

Selbst die Deutsche Welle hatte schon Gutes entdeckt. Wenn Verbandsvertreter Steuersenkungen wünschen oder eine Erklärung für Steuervergehen Einzelner liefern wollen, müssen sie nicht unbedingt mit fragwürdigen Darstellungen vom Standort Deutschland abraten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.