Die Registrierung kostet NSI keine ICANN-Gebühr, denn NSI darf sie nach dem ICANN-Vertrag binnen fünf Tagen stornieren. Den Kunden kostet das Vorgehen jedoch das Wahlrecht zwischen einem Erwerb von NSI oder einem anderen Registrar, der weniger als ein Drittel des NSI-Preises verlangen kann.
Auf dem Wege einer Sammelklage sollen NSI und ICANN zum Ersatz des bei Domainkunden entstandenen Schadens gezwungen werden. Am 25. Februar 2008 soll die Klage beim erstinstanzlichen Bundesgericht des Mittelbezirks in Kalifornien erhoben worden sein. Sie ist jedoch noch nicht im Internet veröffentlicht. NSI reagierte, indem es die betrügerische Praxis nun als Geschäftsmodell offenlegt.
Mancherseits heißt es, die Offenlegung nähme dem Betrug das Merkmal der Täuschung, sodass das Vorgehen NSIs nun legitim sei. Diese Auffassung entspricht dem im amerikanischen Verbraucherschutzrecht oft anzufindenden Gedanken, dass auch Schlimmstes rechtmäßig sein kann, wenn die Gegenseite aufgeklärt wird. Darauf kann man jedoch kein Geschäftsmodell stützen, da meist neben verbraucherrechtlichen Erwägungen auch Prinzipien anderer Fachbereiche greifen.