Das Kapitel Verhandeln in den USA im Heussen-Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement bringt dem Verfasser also ein unerwartetes Risiko. Zum Glück sind Verlage für ihre Sorgfalt bekannt - was bei den Lektoren das i-Tüpfelchen ist, sind in ihrer Buchhaltung die Verfasserdaten.
Die steuerliche Erfassung der Autorenvergütung schon im Quellenstaat ist sicherlich eine sinnvolle Sache. Ansonsten ist der amerikanische Verfasser der Situation ausgesetzt, ins Steuerformular Schedule C Vergütungen einzutragen, die vom Internal Revenue Service nicht automatisch nachprüfbar sind und daher Steuerprüfungen auslösen können. Das ist für den IRS wie den Steuerzahler ein vermeidbarer Umstand.