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Donnerstag, den 28. Febr. 2008

Bundesrecht bricht Landesrecht  

.   Bundesrecht bricht ausnahmsweise Landesrecht, jedenfalls wenn es um die Beurteilung der Wirksamkeit einer Schiedsklausel geht, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 20. Februar 2008 in Sachen Arnold M. Preston v. Alex E. Ferrer, Az. 06-1463.

Nach einzelstaatlichem Recht war die Zuständigkeit einer Genehmigungsfrage einem Amt zugewiesen. Die Genehmigung wirkte sich auf einen Vertrag zwischen einem Fernsehrichter und seinem Anwalt aus. Der Vertrag enthält eine Schiedsklausel, die jeden Streit dem Schiedsgericht zuweist.

Der Supreme Court bekräftigte seine schon bisher dargelegte Auffassung, dass das Bundesschiedsrecht im Zweifel Anwendung finden soll, wenn damit ein Verfahren vor dem ordentlichen Gericht vermieden wird. Hier ging das Gericht einen Schritt weiter und erklärte, dass eine landesweite Einheitlichkeit im Schiedswesen erstrebenswert ist und das Bundesschiedsgesetz im Federal Arbitration Act entgegenstehende einzelstaatliche Regelungen aushebelt. Ansonsten bleibt es beim Grundsatz, dass einzelstaatliches Vertragsrecht grundsätzlich vom Bundesrecht unberührt bleibt.


Donnerstag, den 28. Febr. 2008

Strafschadensersatz erneut im SCt  

.   Punitive Damages prüfte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 27. Februar 2008. Das Wortprotokoll der Verhandlung hat der Supreme Court ins Internet gestellt. Im Fall Exxon Shipping Company et al. v. Grant Baker et al., Az. 07-219, hatte Exxon bereits $400 Mio. als Schadensausgleich an die Fischwirtschaft gezahlt.

Die Firma wendet sich gegen den Strafschadensersatz von $2,5 Mrd., den das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks für angemessen erachtet. Die Richter hinterfragten das Argument, eine Unternehmenshaftung für punitive Damages greife im Seerechtskontext nach dem respondeat superior-Grundsatz nicht, wenn der Schiffseigner nicht selbst die schadensauslösenden Entscheidungen gefällt und den unzuverlässigen Angestellten nicht fahrlässig eingestellt hat.

Zudem konzentrierten sich die Richter heute auf die Merkmale für die Bemessung von punitive Damages im State Farm-Präzedenzfall vom April 2003. Die Firma behauptet, dass nach State Farm Mutual Automobile Insurance Company v. Inez Preece Campbell et al. kein Raum für Strafschadensersatz besteht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.