Nach einzelstaatlichem Recht war die Zuständigkeit einer Genehmigungsfrage einem Amt zugewiesen. Die Genehmigung wirkte sich auf einen Vertrag zwischen einem Fernsehrichter und seinem Anwalt aus. Der Vertrag enthält eine Schiedsklausel, die jeden Streit dem Schiedsgericht zuweist.
Der Supreme Court bekräftigte seine schon bisher dargelegte Auffassung, dass das Bundesschiedsrecht im Zweifel Anwendung finden soll, wenn damit ein Verfahren vor dem ordentlichen Gericht vermieden wird. Hier ging das Gericht einen Schritt weiter und erklärte, dass eine landesweite Einheitlichkeit im Schiedswesen erstrebenswert ist und das Bundesschiedsgesetz im Federal Arbitration Act entgegenstehende einzelstaatliche Regelungen aushebelt. Ansonsten bleibt es beim Grundsatz, dass einzelstaatliches Vertragsrecht grundsätzlich vom Bundesrecht unberührt bleibt.