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Donnerstag, den 28. Febr. 2008

Jeder Hunderte im Kerker

 
.   In den USA lebt nun jeder hunderte Erwachsene im Gefängnis. Die öffentlichen Kassen leiden darunter. Der Sicherheit bringt das wenig. Die am 28. Februar 2008 veröffentlichte Studie 1 in 100: Behind Bars in America 2008 des Pew Center on the States will die Staaten der USA zum Denken anregen.

Die Rückfallrate bleibt trotz steigender Strafandrohungen erschreckend. Investitionen in die Sozialisierung von Straftätern bieten Abhilfe. Das Pew-Forschungsprojekt soll objektive Daten liefern, um die Ergebnisse der Investitionen in die öffentliche Sicherheit zu verbessern.

Die Statistiken im 34-seitigen Untersuchungsbericht belegen, dass die USA einen höheren Anteil von Personen als jedes andere Land der Welt gefangen halten. Das sind ungefähr achtmal soviel Personen wie Deutschland, wenn man Personen jeden Alters zählt. Bestimmte Rassen sind besonders betroffen, betont der Bericht. So ist jeder zehnte statistisch als schwarz erfasste Mann im Alter von 24 bis 34 Jahren in den USA inhaftiert.



Bundesrecht bricht Landesrecht

 
.   Bundesrecht bricht ausnahmsweise Landesrecht, jedenfalls wenn es um die Beurteilung der Wirksamkeit einer Schiedsklausel geht, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 20. Februar 2008 in Sachen Arnold M. Preston v. Alex E. Ferrer, Az. 06-1463.

Nach einzelstaatlichem Recht war die Zuständigkeit einer Genehmigungsfrage einem Amt zugewiesen. Die Genehmigung wirkte sich auf einen Vertrag zwischen einem Fernsehrichter und seinem Anwalt aus. Der Vertrag enthält eine Schiedsklausel, die jeden Streit dem Schiedsgericht zuweist.

Der Supreme Court bekräftigte seine schon bisher dargelegte Auffassung, dass das Bundesschiedsrecht im Zweifel Anwendung finden soll, wenn damit ein Verfahren vor dem ordentlichen Gericht vermieden wird. Hier ging das Gericht einen Schritt weiter und erklärte, dass eine landesweite Einheitlichkeit im Schiedswesen erstrebenswert ist und das Bundesschiedsgesetz im Federal Arbitration Act entgegenstehende einzelstaatliche Regelungen aushebelt. Ansonsten bleibt es beim Grundsatz, dass einzelstaatliches Vertragsrecht grundsätzlich vom Bundesrecht unberührt bleibt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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