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Donnerstag, den 06. März 2008

Das gefährliche Indossament

 
.   Wo Tankwarte besser bezahlt und ausgebildet sind als Bankiers, muss man beim alltäglichen Indossament vorsichtig sein. Der Durchschnittsamerikaner scheint mit dem Indossament vertrauter zu sein als der deutsche Durchschnittsjurastudent.

Zahlungen erfolgen in den USA selten bargeldlos, sondern mit Scheck, und die Bank will das Indorsement auf seiner Rückseite sehen, bevor sie Geld darauf zahlt. Heute morgen erteilt die Bank für zwei Sätze Schecks eine Quittung. Was auf den ersten Blick unbedenklich erscheint, zwingt doch zum Rückweg.

Die Quittung betrifft nur den ersten Satz. Der zweite liegt fein auf dem Stapel des Bank Tellers. Keine Sorge, meint sie. Tja, um sie sorgt man sich nicht, aber wie steht's um den Sortierer, der die Stapel bündelt und weiterleitet? Ein Stapel indossierte Schecks ohne Quittungsdurchschrift ist wie Bargeld auf der Straße. Kann jeder bei den miesen Gehältern im Bankwesen der Versuchung widerstehen, sie verschwinden zu lassen?



USA-Visen von IT missbraucht

 
.   Die Debatte um US-Einwanderungsvisen für unterbezahlte Ausländer reißt insbesondere im IT-Sektor nicht ab. Nachdem die Wirtschaft bei H-Visen einen Dauerkrisenzustand kritisiert, den der Kongress nicht beseitigt, wendet sie sich vermehrt den B-Visen und L-Visen zu. Unter dem Titel L-1 Visas are Being Misused Says Immigration Attorney berichtet Ephraim Schwartz in InfoWorld über den Missbrauch von L-Visen im IT-Bereich, die wieder einmal die besondere Aufmerksamkeit der US-Behörden auf sich ziehen.

Vor einem Jahrzehnt gab es bereits einmal eine L-Welle, die schließlich sogar zu Untersuchungen von Einwanderungsanwälten und Strafen führte. Dem Bericht folgen zahlreiche Kommentare aus IT-Kreisen. Amerikanische Programmierer bilden eine Allianz gegen Billigarbeiter.

Dass die Personalwanderung in alle Richtungen geht und auch die Vereinigten Staaten aus mancher Perspektive wie ein Niedriglohnland wirken, kommt noch nicht zur Sprache.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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