×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 12. März 2008

Abwehr der Beschlagnahme

 
.   Weitreichende Bedeutung entfaltet ein eigentümlichen Fakten entsprungenes Urteil aus Kalifornien. Ohne Hinweis an die Eigentümerin ließ der Staat ein nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenes KFZ abschleppen, das sieben Jahre lang auf einem von ihr gemieteten Hotelparkplatz stand.

Welchen Voraussetzungen unterliegt ein staatlicher Eingriff ins Eigentum? Dies untersuchte das neunte Bundesberufungsgericht in Kalifornien in Mary Clement v. City of Glendale et al., Az. 05-56692. Am 11. März 2008 erklärte es in einer leicht nachvollziehbaren Begründung die anwendbaren Merkmale des Rechtsstaatlichkeitsgrundsatzes im Vierten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung der Vereinigten Staaten von Amerika.

Zur Zeit der Beschlagnahme war die Due Process-Rechtsprechung nicht ausgereift. Das kommt dem Polizisten zugute, dessen Immunitätsanspruch wirkt. Seine ihm unerkennbar fehlerhafte Rechtsauffassung schützt auch den privaten Abschleppdienst. Zukünftig unterliegen Beschlagnahmen jedoch einem erweiterten Abwägungserfordernis nach den Kriterien dieses Urteils.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER