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Samstag, den 15. März 2008

Gesetze gegen Fremde  

.   Ausländer packen ihre Sachen und verlassen über Nacht ihre Wohnung, die Kreisstadt Manassas und den Kreis Prince William. In Virginia scheint die Fremdenverfolgung populär. So pauschal stimmt das jedoch nicht. Arlington ist mit seinen Einwanderern zufrieden und ahmt die Kreisverwaltung von Prince William nicht nach.

Diese unterschiedlichen Einstellungen sind dafür verantwortlich, dass auf Kreis- und Ortsebene differenziert vorgegangen wird und der einzelstaatliche Gesetzgeber in der gegenwärtigen Legislaturperiode nur einen Teil der fremdenfeindlichen Gesetzesentwürfe verabschiedet.

Etwa 300000 Fremde leben in Virginia illegal und 400000 legal. Die Wirtschaft braucht alle. Sie will vom Gesetzgeber nicht gezwungen werden, Fremde zu entlassen, weil sie im Betrieb nicht immer englisch sprechen. Werden Strafrichter das neue Gesetz akzeptieren, angeschuldigte Ausländer nicht mehr auf Kaution freizulassen? Selbst in Virginia wurde die Bill, Englisch zur Staatssprache zu erklären, abgelehnt.

In vielen Staaten der USA haben die Xenophoben noch weniger Erfolg. In Maryland auf der anderen Seite des Potomac kümmert sich der Staat um die Umwelt und sieht kein Ausländerproblem. In Washington wirkt es normal, dass nach einem Wohnhaus-Großbrand Konsuln zahlreicher Staaten anreisen, um 100 Latino-Familien helfen. Dass man sich landesweit auf zentralamerikanische Sitten, kritische Einstellungen gegenüber der US-Rechtsordnung und Polizei und ein von Spaniern nicht gerade gepriesenes Spanisch einstellen muss, hat man bereits akzeptiert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.