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Sonntag, den 16. März 2008

Vergleich ohne Versicherer  

.   Selbst ein Finanzriese wie Bear Stearns kann nicht ohne Rückfrage beim Versicherer einen Vergleich eingehen und dann beim Versicherer sein Geld abholen.

Wenn die Police bestimmt, dass der Versicherte Haftungsansprüche nur bei Beträgen unter $5 Mio. allein regeln darf, bleibt er beim Verstoß gegen die Vertragsklausel auf den Vergleichskosten sitzen, entschied das Obergericht des Staates New York in Vigilant Insurance Company et al. v. The Bear Stearns Companies, Inc., Az. 25.

Die Beklagte befand sich zwar in einer Zwangslage, weil sie von der SEC untersucht wurde und gerichtlich einen Vergleich eingehen musste. Bevor das Gericht dem Vergleich über $80 Mio. Bußgelder und Entschädigungen zustimmte, suchte die Beklagte die Zustimmung der Versicherer.

Obwohl die Versicherungsunternehmen den Vergleich nicht genehmigten, trat der Vergleich in Kraft, da die Beklagte keine Bedingung für das Versichererplazet vorgesehen hatte. Eine Verletzung des Vertragswortlauts reicht, um die Versicherer zu entlasten, bestätigte das Gericht am 13. März 2008.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.