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Mittwoch, den 19. März 2008

Staatsanwalt manipuliert Jury

 
.   Rassenfragen dominieren nicht nur die Vorwahlen in den USA. Auch der Supreme Court bringt sie auf die erste Seite. In den USA ist die ungleiche Behandlung der Bevölkerungsgruppen offensichtlich. Der Oberste Bundesgerichtshof wirkt ihr aktiv entgegen, am 19. März 2008 jedoch gegen die Stimmen des schwarzen Richters Thomas sowie des ultraschwarzen Richters Scalia.

In Sachen Snyder v. Lousiana, Az. 06-10119, 552 US __ (2008), erwirkte ein Staatsanwalt ein Todesurteil gegen einen schwarzen Angeklagten. Rassisch motiviert hatte er einen schwarzen Kandidaten von der Jury mit einer Begründung ausgeschlossen, die erst das Obergericht in Washington als offensichtlich fadenscheinig bezeichnet, und erhielt eine blütenweiße Jury.

Der Staatsanwalt wollte einem angeblichen Justizskandal wie im berüchtigten Fall des Sportlers O.J. Simpson vorbeugen und schuf hingegen seine eigene Miscarriage of Justice. Eine bemerkenswerte Rede von Senator Obama und ein bemerkenswertes Urteil des Supreme Court in derselben Woche sollten dazu beitragen, das Thema der tief verwurzelten Ungerechtigkeit in Rassenfragen aus seiner Unterschwelligkeit hochzuspülen und einer Lösung näher zu führen. [Supreme Court, Jury, Rasse, Diskriminierung]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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