Dieses bezieht sich auf die Anweisung von Bush an die Einzelstaaten der USA, doch bitte das Weltgerichtsurteil zu berücksichtigen. Denen ist das schnuppe, weil sie souverän sind. Das meint auch der Supreme Court of the United States am 25. März 2008.
In Sachen Medellin v. Texas, Az. 06-984, entschied der SCotUS in Washington, dass weder die ICJ-Entscheidung in Case Concerning Avena and Other Mexican Nationals (Mexico v. United States), 2004 ICJ 12, noch die Anweisung von Bush zwingend von den Staaten anwendbares Bundesrecht darstellen.
Die Rüge der verletzten konsularischen Benachrichtigungspflicht nach Artikel 36(1)(b) des Wiener Übereinkommens von 1963 hilft damit der Todesstrafe nicht ab. Das Wortprotokoll der Verhandlung steht auch im Internet.