Giftgas und Immunität
CK • Washington. In New York streitet man sich um die Giftgas-Schädigungen der 9/11-Helfer. Diese verklagen den Staat und Unternehmen, in deren Namen oder Auftrag sie die von giftigen Gasen und sonstigen gesundheitsschädigenden Substanzen verseuchte Gegend um das Word Trade Center aufräumten.
Die Beklagten machen ihre Immunität geltend, die im interlocutory Appeal am 26. März 2008 beurteilt wird. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks, der den Staat New York einschließt, erlässt eine lesenswerte Entscheidung in Sachen In Re: World Trade Center Disaster Site Litigation, Az. 06-5324.
Der Berufungsbeschluss erklärt auf 58 Seiten die allgemeine Immunität staatlicher Organe nach Bundes- und einzelstaatlichem Recht, ihre Immunität nach 9/11-Folgegesetzen und zudem die abgeleitete Immunität der staatsbeauftragten Unternehmen.
Die Beklagten machen ihre Immunität geltend, die im interlocutory Appeal am 26. März 2008 beurteilt wird. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks, der den Staat New York einschließt, erlässt eine lesenswerte Entscheidung in Sachen In Re: World Trade Center Disaster Site Litigation, Az. 06-5324.
Der Berufungsbeschluss erklärt auf 58 Seiten die allgemeine Immunität staatlicher Organe nach Bundes- und einzelstaatlichem Recht, ihre Immunität nach 9/11-Folgegesetzen und zudem die abgeleitete Immunität der staatsbeauftragten Unternehmen.