×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 28. März 2008

Obergerichte der USA

 
.   Eine Fleißarbeit - die Verknüpfungen zu den Urteilsseiten der oberen Bundesgerichte der USA. Zunächst die in der Hauptstadt Washington, DC:
Supreme Court
District of Columbia Circuit
Federal Circuit
Nun die OLG-Äquivalente im Rest der Vereinigten Staaten:
1st Circuit
2nd Circuit
3rd Circuit
4th Circuit
5th Circuit
6th Circuit
7th Cicuit
8th Circuit
9th Circuit
10th Circuit
11th Circuit
Das sind die Gerichte des Bundes mit Ausnahme der Sondergerichte und der erstinstanzlichen Gerichte. Jeder einzelne Staat hat seine eigene Gerichtsbarkeit, also das obige Bild mit 50 multiplizieren und derselben Landschaft überstülpen.

Dann die nichtstaatlichen Regionen wie Puerto Rico, District of Columbia, Guam oder U.S. Virgin Islands hinzurechnen. Manche haben nur zwei Instanzen, beispielsweise die Hauptstadt. Andere steuern noch eine kommunale Gerichtsbarkeit bei. Jeder Court spielt nach eigenen Regeln. [Gerichte USA, OLG USA, Court System, Circuit Courts, Opinion pages, Court Opinions]








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER