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Sonntag, den 30. März 2008

Gläserne Anonymität  

.   Anonymität steht im Verfassungssystem der USA ganz vorne. Anonym darf man Politiker verhöhnen - das soll so sein, damit sie nicht zu frech und Tyrannen werden. So entstand die demokratische Ordnung der USA, und daran wird nicht gerüttelt.

Wer sich Karfreitag an Jesus oder das Parteibuch-Blog erinnert und im Vergleich dazu anonym verfasste Berichte iranischer oder burmesischer Blogger liest, versteht warum. Wer es nicht versteht, mag an Kommentare in der Kneipe oder Blitzableiter denken - besser ein anonymes Blog, das die böse Welt beleuchtet und die geplagte Seele entlastet, als ein akribisches Impressum und verzweifelte Waffengewalt.

Auf der Kehrseite der Anonymität findet man den Flugschein mit Namen und Anschrift im Internet, vom US-Amt aus Vor-Internet-Akten beigesteuert, und fragt sich, wie das denn sein kann. Die Staatssicherheit sammelt biometrische Daten - landen sie auch bald bei Pipl? Andere veröffentlichen Teilnehmerlisten von Tagungen. Von Datenschutz kaum eine Spur.

In den gläsernen Netzen fangen sich auch Internetnutzer aus Ländern mit strengem Datenschutz. Dank der Impressumspflicht sind von ihnen sogar die aktuellsten persönlichen Daten eingeflochten. Eine Goldgrube für Stalker, Phisher, Spammer und sonstige Betrüger.

Alles hat sein Für und Wider. Vielleicht findet sich bei Youtube irgendwann mal eine Aufzeichnung vom letzten Kunstflug. Sieht der Pilot ja sonst nie. [Datenschutz,Redefreiheit, Anonymity,pipl]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.