×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 05. April 2008

Kult gewinnt gegen Kirche

 
.   Die Abspaltung einer fundamentalistischen Kirchengruppe von der etablierten Episcopal Church führte am 3. April 2008 zu einem ersten Beschluss, der in Kirchen und bei Juristen Besorgnis auslöst.

Bedeutet die Abspaltung von einer Kirche nur einen Austritt von Mitgliedern, oder bewirkt sie einen Anspruch der neuen Gruppe auf die Herausgabe von Kircheneigentum gegen ihre ehemalige Religionsgemeinschaft? Darf der Staat durch seine Gerichte überhaupt den Streit entscheiden? Der erste Verfassungszusatz schreibt doch die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgebot bundesweit vor.

Die erste Runde vor dem Fairfax County Court ging zugunsten des neuen erzkonservativen Kults aus. Er findet die mit den Anglikanern verwandte Kirche zu liberal. Richter Bellows sieht nach dem einzelstaatlichen Recht von Virginia die Abspaltung als rechtlich erhebliche Trennung mit Rechtsfolgen für die Aufteilung von Eigentum, nicht als einfachen Austritt an.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER