Bedeutet die Abspaltung von einer Kirche nur einen Austritt von Mitgliedern, oder bewirkt sie einen Anspruch der neuen Gruppe auf die Herausgabe von Kircheneigentum gegen ihre ehemalige Religionsgemeinschaft? Darf der Staat durch seine Gerichte überhaupt den Streit entscheiden? Der erste Verfassungszusatz schreibt doch die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgebot bundesweit vor.
Die erste Runde vor dem Fairfax County Court ging zugunsten des neuen erzkonservativen Kults aus. Er findet die mit den Anglikanern verwandte Kirche zu liberal. Richter Bellows sieht nach dem einzelstaatlichen Recht von Virginia die Abspaltung als rechtlich erhebliche Trennung mit Rechtsfolgen für die Aufteilung von Eigentum, nicht als einfachen Austritt an.