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Freitag, den 11. April 2008

Unvermeidbarer Freibrief

 
.   Unvermeidbares Wissen erwirbt manches Personal im Beruf. Wie sieht es im US-Recht mit seiner Weiternutzung bei einem neuen Arbeitgeber aus? Vielleicht bei einem Wettbewerber?

Geschäftsgeheimnisse, Trade Secrets, sind vertraglich und durch das Recht der unerlaubten Handlung, Torts, viel weiter als im deutschen Recht geschützt. Der Uniform Trade Secrets Act kodizifert manche Aspekte in verschiedenen Staaten der USA.

Im letzten Jahrzehnt hat die Rechtsprechung zum unvermeidbaren Wissen manche Arbeitnehmer glauben lassen, dass sie auswendig gelernte Geschäftsgeheimnisse gefahrlos mitnehmen dürften und nur schriftlich oder elektronisch festgehaltene Geheimnisse geschützt seien.

Das Obergericht von Ohio stellte in Sachen Al Minor & Associates, Inc. v. Martin, Az. 2006-2340, am 6. Februar 2008 klar, dass auch das, was man weiß, ein Geheimnis bleibt. Wer es bricht, haftet.

Das Confidentiality Agreement oder Non-Disclosure Agreement bleibt auch auf Kopfgespeichertes anwendbar. Der Ohio-Fall betrifft die gutgemerkte Kundenliste, wobei es nicht einmal eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung gab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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