×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 12. April 2008

Symphonie der Gerichte

 
.   Die Auswirkungen von zwei parallelen Gerichtssystemen in den USA kann kaum jeder Amerikaner und erst recht nicht jeder Ausländer nachvollziehen. Bundesgerichte und einzelstaatliche Gerichte können in vielen Fällen gleichermaßen zuständig sein.

Der Fall Victor M. Booth v. Carnival Corporation, Az. 07-10689, veranschaulicht die Folgen. Mit dem Urteil vom 1. April 2008 erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks die Verjährungsunterbrechung einer einjährigen vertraglichen Verjährungsfrist.

Der Grundsatz des equitable Tolling ermöglichte dem Untergericht, den Antrag auf Klagabweisung abzulehnen, obwohl die Frist verstrichen war. Das Gericht bestätigte dem Kläger, dass er durch die ordentliche Verfolgung von Ansprüchen wegen eines Tauchunfalls im zuständigen einzelstaatlichen Gericht alles Erforderliche getan habe, um die Frist einzuhalten.

Sein Verhalten in der anderen Gerichtsbarkeit wird ihm im zweiten Verfahren vor dem ebenfalls zuständigen Bundesgericht so hoch angerechnet, dass die Fristversäumnis in der Bundesgerichtsbarkeit entschuldigt wird. [Gerichtsbarkeit, Verjaehrung, Unterbrechung, Gericht, Tauchunfall]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER