Der Fall Victor M. Booth v. Carnival Corporation, Az. 07-10689, veranschaulicht die Folgen. Mit dem Urteil vom 1. April 2008 erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks die Verjährungsunterbrechung einer einjährigen vertraglichen Verjährungsfrist.
Der Grundsatz des equitable Tolling ermöglichte dem Untergericht, den Antrag auf Klagabweisung abzulehnen, obwohl die Frist verstrichen war. Das Gericht bestätigte dem Kläger, dass er durch die ordentliche Verfolgung von Ansprüchen wegen eines Tauchunfalls im zuständigen einzelstaatlichen Gericht alles Erforderliche getan habe, um die Frist einzuhalten.
Sein Verhalten in der anderen Gerichtsbarkeit wird ihm im zweiten Verfahren vor dem ebenfalls zuständigen Bundesgericht so hoch angerechnet, dass die Fristversäumnis in der Bundesgerichtsbarkeit entschuldigt wird.