Alltagssorgen und Diskriminierung
CK • Washington. Im Fall Jeffery Johnson v. Siemens Building Technologies, Inc., Az. 07-2014, erklärte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 9. April 2008, welche Umstände im Alltagsleben eines Unternehmens keine gesetzeswidrige Ungleichbehandlung bedeuten. Aus dem Spannungsverhältnis schwarz-weiß / Mann-Frau konnte der klagende Arbeitnehmer nach der Entlassung wegen schwerer Verletzungen der Arbeitsordnung keine Argumente und Beweise für eine Diskriminierung vorlegen, die den Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichten.