Denkste, sagen die USA. So etwas geht nur, wenn auch amerikanisches Steuer- und Pensionsrecht beachtet wird. Da könnte ja jeder kommen: Geld im Ausland weggeben und womöglich Amerikaner nur einfache Steuern auf den Bonus zahlen lassen.
Nein, ERISA und §409a des Bundessteuergesetzes verpflichten die Unternehmer und das Personal zu komplizierten Meldungen und zu Durchschnittssteuerberater verwirrenden Steuerzahlungen. Mit den Meldungen werden nach dem ERISA-Gesetz auch Gleichbehandlungsziele verfolgt. Damit der Unternehmer die Sache nicht zu locker angeht, sind gleich zwei Ministerien in Washington zuständig.
Die Besteuerung kann bei fehlerhafter Gestaltung von Anreizen eine Bestrafung der Arbeitnehmer bedeuten: Eine 20%-ige Zusatzsteuer wie bei Monopoly. Zum Glück finden die ERISA-Spezialisten nach dem Steuerstichtag vom 15. April wieder Zeit für solche Aufgaben. Selbst der Kollege mit dem direkten Draht zu den Ministerien.