Im Kern betrifft der Fall eine von fünf Todesfällen und einer pflegebedürftigen Mutter heimgesuchte Buchhalterin, die oft der Arbeit fernblieb, Schecks nicht einlöste und die Bonität des Arbeitgebers gefährdete. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks prüft die Kernfrage nach dem Family and Medical Leave Act, FMLA, einem Bundesgesetz in 29 USC §2601, das die einzelstaatliche Kompetenz für Arbeitsrecht beschneidet.
Am 17. April 2008 entscheidet es in Sachen Lewis v. Sch. Dist. #70 et al., Az. 06-4435, dass die Prozessregel, wonach beim elektronischen Einreichen von Schriftsätzen die Frist um drei Tage verlängert wird, nur der Partei zugute kommt, die sich dieses Verfahrens bedient. Die Gegenseite darf sich darauf nicht berufen.
Angesichts des Umstandes, dass der Magister-Richter und der Richter diese Regel genauso falsch verstanden haben wie der Beklagtenvertreter, ist dessen Fehler entschuldigt. Dazu greift der United States Court of Appeals auch auf den Präzedenzfall des Supreme Court in Pioneer Inv. Servs. Co. v. Brunswick Assoc. Ltd., 507 US 380 zurück. Der Fall wird im Untergericht fortgesetzt.