In etwa 30 Staaten ist maternal Profiling zulässig, doch darf nach bei Bundesrecht bei der Einstellungsentscheidung nicht diskriminiert werden. Der Arbeitgeber darf die Erkenntnisse aus dem Einstellungsgespräch also nicht zur Abweisung einer Bewerberin verwerten.
Wie unrealistisch diese Regelung ist, wird mittlerweile in immer weiter greifenden Kreisen erörtert. Drastische Beispiele gelangen nun auch in die landesweiten Nachrichten. Vielleicht schließen sich die USA im kommenden Jahrzehnt den mehr als 150 Nationen an, die einen IAO-gerechten Mutterschutz praktizieren.