• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 27. April 2008

Maternal Profiling und Mutterschutz  

.   In der guten Gesellschaft von Papua Neu Guinea, Swaziland und Liberien weigern sich die USA, auf nationaler Ebene eine gesetzliche Gleichbehandlung von Müttern oder potenziellen Müttern zu garantieren. Zahlreiche Staaten in den USA verbieten das maternal Profiling in Einstellungsgesprächen. Fragen nach dem Kinderstand oder Kindererwartungen dürfen nicht gestellt werden.

In etwa 30 Staaten ist maternal Profiling zulässig, doch darf nach bei Bundesrecht bei der Einstellungsentscheidung nicht diskriminiert werden. Der Arbeitgeber darf die Erkenntnisse aus dem Einstellungsgespräch also nicht zur Abweisung einer Bewerberin verwerten.

Wie unrealistisch diese Regelung ist, wird mittlerweile in immer weiter greifenden Kreisen erörtert. Drastische Beispiele gelangen nun auch in die landesweiten Nachrichten. Vielleicht schließen sich die USA im kommenden Jahrzehnt den mehr als 150 Nationen an, die einen IAO-gerechten Mutterschutz praktizieren. [Mutterschutz, maternal Profiling]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.