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Donnerstag, den 01. Mai 2008

Escort Service und Rechtsordnung

 
.   Der Selbstmord von Deborah Jeane Palfrey am 1. Mai 2008 wirft rechtspolitische Fragen auf. Die einen sehen die Tat als natürliche Folge an, vor allem wenn sie an einen rachsüchtigen Gott glauben.

Die anderen entdecken in ihr den Beweis für eine sexfeindliche Rechtsordnung, über die sich Washingtoner Gesetzgeber bei Bedarf einfach hinwegsetzen. Sie kamen in den Genuss der gewerblich geregelten Prostitution, und die Geschäftsführerin ließ ihr Leben, als ihr Escort Service sie in für Bier- und Drogenhändler konzipierte Tatbestände wie Geldwäsche und organisierte Kriminalität verstrickte.

Die Verurteilte hat sich der Strafandrohung von 50 Jahren Haft entzogen. Ihr Fall kann noch Folgen haben. Die Madam ließ ihre Kundenliste bei der Staatsanwaltschaft. Kunden drohen Anklagen wegen Solicitation. Zudem wird berichtet, dass unziemlicher politischer Druck zur Anklage führte. [Prostitution, Escort Service, Rechtspolitik ]



Explosion der Terrorverfahren

 
.   Seit dem 28. Januar 2008 können Terroropfer leichter Urteile gegen Staaten vollstrecken, die nach US-Auffassung zum Terrorspektrum zählen. Jetzt explodiert die Zahl der Vollstreckungsverfahren und trifft, wie die Lufthansa, auch ausländische Unternehmen und möglicherweise Drittstaaten.

Die Gesetzesänderung vom Januar ermöglicht die Vollstreckung trotz der Immunitätsschranken des Foreign Sovereign Immunities Act. Dritte, die Eigentum der Terrorstaaten halten, können in die Vollstreckung einbezogen werden. Zu den Voraussetzungen zählt die fristgerechte Anmeldung, die einige Titelinhaber nicht beachtet haben.

Ein neuer Antrag vom 25. April 2008 auf Vollstreckung durch die Abtretung von Forderungen aus Landerechten im Iran richtet sich vor dem United States District Court in San Francisco, CA gegen zahlreiche Fluggesellschaften, von Air France über Lufthansa bis Syrian Airlines, in Sachen Deborah D. Peterson et al. v. Islamic Republic of Iran et al., Az. 3:08-mc-80030-JSW. Vergleichbare Anträge wurden in Texas und Oklahoma gestellt. In Washington gibt es auch einen Beschluss gegen Libyen, der die Verfahrensvereinfachung bestätigt.

Die Erleichterung der Vollstreckung betrifft nicht den Irak, da er mit einem Waiver von der Wirkung der FSIA-Änderung befreit wurde. Ölgesellschaften bemühen sich beim Kongress und der Exekutive um einen Waiver für Libyen. Besonders interessant wird die Rechtslage, wenn Drittstaaten Besitzer von Vermögen der Terrorstaaten werden. Für sie gelten die allgemeinen Immunitäts-Bestimmungen des FSIA, doch könnte die Änderung in 28 USC §1605A(a)(1) und (g)(1) auch ihre Immunität in Vollstreckungsverfahren einschränken. [Staatenimmunitaet, Urteilsvollsteckung, Forderungsvollstreckung]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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